WORKSHOP Externe in Projekten
Neue gesetzliche Regelungen ab April 2017! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. April 2017 neue Regelungen geschaffen, die bei der Unterscheidung von Werkvertrag und (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung für mehr Klarheit sorgen sollen. Im Ergebnis wurden die Anforderungen an eine präzise Abgrenzung bei der Einbeziehung von Externen verschärft. Dies betrifft auch das Projektgeschäft, wo aufgrund komplexer Aufträge die Grenzen oft fließend sind, interne und externe Mitarbeiter häufig eng und arbeitsteilig zusammen arbeiten müssen. Machen Sie sich daher jetzt mit unserem Workshop fit! Sie erfahren anhand Ihrer Praxisbeispiele, unter welchen Umständen der Einsatz externer Mitarbeiter in Ihren Projekten eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein kann und wie Sie dem wirksam vorbeugen können - durch Schaffung klarer rechtlicher Strukturen, vor allem aber durch die konkrete Festlegung der Art und Weise, wie Interne und Externe im Projekt zusammen arbeiten. WORKSHOP Externe in Projekten Fr 05. Mai 2017 | 09:30 - 17:00 Uhr in Eppelborn Wer sind…