Warum die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag so wichtig ist
Mit einem Workshop zum Thema „Rechtssicherer Projektzusammenarbeit“ wollen Rechtsanwalt Frank Gust und die eXirius IT Dienstleistungen GmbH auf (neue) arbeitsrechtliche Tücken, aber auch Chancen von Externen in Projekten hinweisen. Das eintägige Seminar findet erstmals am 05. Mai statt und ermöglicht den Teilnehmern, eigene konkrete Fälle zu bearbeiten.
Folgender Fall: Zwei IT-Spezialisten sind für einen IT-Dienstleister bei einem großen Autobauer tätig. Sie bearbeiten und verringern Störfälle im Rahmen eines Ticketsystems. Die beiden Externen arbeiten vor Ort mit den internen IT-Fachleuten des Autobauers zusammen. Ein Arbeitsgericht bewertet dies später als „Scheinwerkvertrag“ und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Die arbeitsrechtliche Folge: Die IT-Fachleute werden rückwirkend zu Angestellten des Autobauers, einschließlich Lohn(nach)zahlungs- und Sozialversicherungspflicht.
Bei der Unterscheidung von Werkvertrag und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung kommt es maßgeblich darauf an, ob die externen Mitarbeiter an Weisungen des Auftraggebers gebunden und in dessen Betriebsorganisation eingebunden sind. Das gleiche gilt für die Frage der sog. Scheinselbständigkeit von Freelancern.
Neue gesetzliche Regelungen ab April 2017
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. April 2017 neue Regelungen geschaffen, die für mehr Klarheit sorgen sollen. Im Ergebnis wurden die Anforderungen an eine präzise Abgrenzung bei der Einbeziehung von Externen verschärft. Dies betrifft das Projektgeschäft, wo aufgrund komplexer Aufträge die Grenzen oft fließend sind, interne und externe Mitarbeiter eng und arbeitsteilig zusammen arbeiten müssen.
Das eintägige Seminar richtet sich an Projektleiter, Personalverantwortliche, Freelancer/Selbstständige, Geschäftsführer oder Einkäufer von Dienst- und Werkleistungen.
WORKSHOP Externe in Projekten
05. Mai 2017 | 9:30 – 17:00 Uhr
Eppelborn
Die Teilnehmer erfahren anhand eigener Praxisbeispiele, unter welchen Umständen der Einsatz externer Mitarbeiter in Projekten eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein kann. Sie lernen wie man dem wirksam vorbeugen kann – durch Schaffung klarer rechtlicher Strukturen. Vor allem durch die konkrete Festlegung der Art und Weise, wie Interne und Externe im Projekt zusammen arbeiten.
Nach seiner juristischen Ausbildung in Heidelberg, Hannover und Metz/Frankreich war Frank Gust zunächst als Wirtschaftsanwalt und Geschäftsführer eines Anwaltsverbandes tätig. Im Jahr 2001 gründete er ein Weiterbildungsinstitut, das Fach- und Führungskräften Rechtsfragen verständlich vermittelt. Von 2010 bis 2011 absolvierte Gust eine wissenschaftliche Weiterbildung in Organisationsberatung. Seitdem konzentriert er sich auf Training und Beratung an der Schnittstelle zwischen Unternehmensführung und Arbeitsrecht.
Informationen zum WORKSHOP Externe in Projekten am 05. Mai unter
Workshop: Externe in Projekten
Weitere Informationen zum Workshop-Leiter Frank Gust unter
http://www.gust-arbeitsrecht.de/
Pressekontakt
Jana Kiefer
eXirius IT Dienstleistungen GmbH
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