Externe in Projekten – Zusammenarbeit rechtssicher gestalten
Warum die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag so wichtig ist Mit einem Workshop zum Thema „Rechtssicherer Projektzusammenarbeit“ wollen Rechtsanwalt Frank Gust und die eXirius IT Dienstleistungen GmbH auf (neue) arbeitsrechtliche Tücken, aber auch Chancen von Externen in Projekten hinweisen. Das eintägige Seminar findet erstmals am 05. Mai statt und ermöglicht den Teilnehmern, eigene konkrete Fälle zu bearbeiten. Folgender Fall: Zwei IT-Spezialisten sind für einen IT-Dienstleister bei einem großen Autobauer tätig. Sie bearbeiten und verringern Störfälle im Rahmen eines Ticketsystems. Die beiden Externen arbeiten vor Ort mit den internen IT-Fachleuten des Autobauers zusammen. Ein Arbeitsgericht bewertet dies später als "Scheinwerkvertrag" und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Die arbeitsrechtliche Folge: Die IT-Fachleute werden rückwirkend zu Angestellten des Autobauers, einschließlich Lohn(nach)zahlungs- und Sozialversicherungspflicht. Bei der Unterscheidung von Werkvertrag und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung kommt es maßgeblich darauf an, ob die externen Mitarbeiter an Weisungen des Auftraggebers gebunden und in dessen Betriebsorganisation eingebunden sind. Das gleiche gilt für die…